Störfall-Verordnung /
12. BImSchV

  • Prüfen und Erstellen von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen / Sicherheitsmanagementsystemen nach Anhang III der Störfall-Verordnung
  • Prüfen und Erstellen von Sicherheitsberichten nach Anhang II der Störfall-Verordnung
  • Prüfen und Erstellen von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen nach Anhang IV der Störfall-Verordnung
  • Gutachten zur Ermittlung des Achtungsabstandes bzw. des angemessenen Sicherheitsabstandes nach den Leitfäden KAS 18 und KAS 32
  • externe Störfallbeauftragte